DSGVO Tagebuch 1 - Einführung

"Eine kluge Person löst ein Problem. Eine weise Person vermeidet es." - Albert Einstein


Was ist die neue DSGVO? - das Wichtigste

Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Alle Unternehmen müssen die neuen Datenschutzanforderungen umsetzen. Auch besonders das digitale Marketing und die damit verbundene Webanalyse mit ihren diversen Tools sind betroffen. Hier gilt es für Unternehmen, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, damit Tracking und Data Driven Marketing datenschutzkonform durchgeführt werden.


Welche personenbezogenen Daten müssen geschützt werden?

Nach der DSGVO sind dies zum Beispiel:

  • Name
  • Geschlecht
  • E-Mail-Adresse
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • IP-Adresse
  • Geolocation
  • Device ID
  • Cookies 
  • Pseudonymisierte Daten
  • u.v.m. 

Um diesen Schutz zu gewährleisten sind eine Reihe von Vorkehrungen notwendig, sowohl beim Tracking als auch bei der Verwendung von privaten Daten.


Die DSGVO stärkt die Rechte von Verbrauchern! 

Im Gesetzestext spricht man immer von den Rechten betroffener Personen (data subject rights). Die Unternehmen müssen dafür Sorge tragen, dass die folgenden Rechte von Website-Besuchern bzw. Kunden jederzeit ausgeübt werden können:

  • Auskunftsrecht (Art. 15)
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16)
  • Recht auf Löschung (bekannt als das “Recht auf Vergessenwerden”) (Art. 17)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20)
  • Widerspruchsrecht (Art. 21)

Jedes Unternehmen muss bei einer Anfrage eines Verbrauchers innerhalb 4 Wochen Rede und Antwort stehen und die Anfrage gewissenhaft prüfen und entsprechend handeln.


Was nun?

Openminded Solutions steht grundsätzlich positiv für die neue DSGVO ein. Durch den relativ späten Einbezug der IP-Adresse als schützenswerte Information sind nun Komplexitäten aufgetreten, die einerseits zu Widersprüchen führen und andererseits einen erheblichen Aufwand von allen mit der Umsetzung betroffenen Stellen bedeutet.

Dieser Umstand bewirkt, dass wir unseren Kunden tatkräftig bei der Umsetzung behilflich sein wollen. Dies gilt primär im Bereich der Web Produkte die durch uns erstellt wurden. Dank unserer Fokussierung auf einige wenige CMS (Content Management Systeme) wie Weblication und WordPress sind die Aufwendungen überschaubar.

Ja, der Termin vom 25. Mai rückt rasch näher, und wir geben unser Bestes, Ihre Risiken von Abmahnungen zu minimieren.

Erfahren Sie mehr in unserem nächsten Newsletter "Aus der Sicht einer Webagentur - DSGVO Tagebuch 2"


Haftungshinweis

Die hier skizzierten Auffassungen und Links auf Websites und / oder Dokumente wurden vom Autor mit größter Sorgfalt und auf Basis der derzeit verfügbaren Literatur erstellt. Sie dienen als erste Einschätzung von potentiellen Problemen innerhalb der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es wird darauf hingewiesen, dass viele der hier behandelten Probleme noch nicht abschließend, insbesondere durch höchstrichterliche Rechtsprechungen, geklärt wurden und teilweise auch noch keine Stellungnahmen der Datenschutzbehörden vorliegen, weshalb zu einigen Punkten unterschiedliche Auffassungen vertreten werden. Durch die Verfasser wird daher keine Haftung auf Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass jeder Fall gesondert zu prüfen ist und keine individuelle Rechtsberatung ersetzt.

 
 

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